Rechtsanwalt Oliver Ridder nun auch Fachanwalt für Erbrecht

Juli 2025
Bereits seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit für die Sozietät GLAUBER & PARTNER im Jahr 2005 ist Oliver Ridder auf dem Gebiet des Erbrechts tätig und hat sich hierbei insbesondere auf die Schnittstellen zum Gesellschafts-, Immobilien- und Familienrecht spezialisiert. Zusätzlich zu den bereits seit vielen Jahren geführten Titeln Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht führt Oliver Ridder nun auch den Titel Fachanwalt für Erbrecht.

Die von der Rechtsanwaltskammer vergebenen Fachanwaltstitel dokumentieren besondere theoretische Fachkenntnisse, die durch das Bestehen mehrerer Abschlussklausuren nach einem in der Regel mehrwöchigen Fachanwaltslehrgang nachgewiesen werden, sowie besonders umfangreiche praktische Erfahrungen – im Erbrecht müssen 80 Fälle innerhalb der letzten drei Jahre bearbeitet worden sein – in einem Rechtsgebiet. Um den Titel führen zu können, müssen zudem jährliche Fortbildungen absolviert werden.

Die erbrechtliche Expertise von Oliver Ridder, seit dem Jahr 2007 Co-Autor eines anerkannten Handbuchs zum Erbrecht, wird durch diesen Fachanwaltstitel nun zusätzlich dokumentiert. Oliver Ridder ist seit 2010 Partner in unserer Sozietät und berät unsere Mandanten bei allen Fragen der Nachfolgeplanung, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen aller Art. Zudem ist er als Testamentsvollstrecker tätig.