Ausgabe 58 | Februar 2025
Das Gehalt eines Arbeitnehmers setzte sich aus Festgehalt und Bonus zusammen. Der Bonus hing von Zielen ab, die zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer jährlich zu vereinbaren waren. Für den Fall, dass keine Ziele vereinbart werden, sollten diese seitens der Arbeitgeberin einseitig…
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Ausgabe 58 | Februar 2025
Der Kläger arbeitet als Containermechaniker bei der Beklagten. Die Arbeitgeberin (Beklagte) stellt ihm Arbeitskleidung zur Verfügung. Nach der Arbeit begibt sich der Kläger zum Umkleideraum und wäscht oder duscht sich. Die verunreinigte Arbeitskleidung verbleibt auf Anweisung der Beklagten zur Reinigung…
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Ausgabe 58 | Februar 2025
Die Klägerin hatte einen Jahresurlaubsanspruch von 29 Tagen. Vom 24.08.2015 bis zum 25.11.2020 nahm sie nach der Geburt ihrer zwei Kinder Mutterschutzfristen und Elternzeit in Anspruch, wobei die Zeiten nahtlos ineinander übergingen. Ihr Arbeitsverhältnis kündigte die Klägerin zum Ablauf der…
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Ausgabe 58 | Februar 2025
Nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses und unwiderruflicher Freistellung des Klägers schickte die beklagte Arbeitgeberin diesem 43 Stellenangebote aus Jobportalen. Auf sieben davon bewarb sich der Kläger, allerdings erst ab dem Ende der Kündigungsfrist. Für den letzten Monat der Kündigungsfrist zahlte die…
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Ausgabe 58 | Februar 2025
Entsprechend einer Konzernbetriebsvereinbarung stellte die Beklagte der Klägerin Entgeltabrechnungen nur digital in einem Mitarbeiterpostfach zur Verfügung. Die Klägerin verlangte demgegenüber, ihre Entgeltabrechnungen auch weiterhin in Papierform zu erhalten. Nachdem das LAG Niedersachsen dem Begehren der Klägerin entsprochen hatte, war die…
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Ausgabe 58 | Februar 2025
Die Klägerin ist bei der Beklagten in Teilzeit beschäftigt. Nach dem für das Arbeitsverhältnis einschlägigen Tarifvertrag waren Überstunden mit 30 % zuschlagspflichtig, sofern diese über die Arbeitszeit eines in Vollzeit Beschäftigten hinausgingen und nicht durch Freizeitgewährung ausgeglichen werden. Alternativ zur…
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Ausgabe 58 | Februar 2025
Zum 01.01.2025 ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz mit einigen arbeitsrechtlichen Neuerungen in Kraft getreten. Arbeitgeber können nun über die wesentlichen Bedingungen ihrer Arbeitsverträge auch in Textform (z.B. per E-Mail) informieren sowie Regelaltersgrenzbefristungen in Textform treffen. Verlangen Arbeitnehmer jedoch einen schriftlichen Nachweis…
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