Flexibilisierung arbeitsrechtlicher Altersgrenzen

Ausgabe 19 | September 2014
Mit Wirkung vom 01.07.2014 ist eine Neuregelung des § 41 S. 3 SGB VI in Kraft getreten, wonach der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses – auch mehrfach – hinausgeschoben werden darf. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze wirksam vorgesehen ist. Das Hinausschieben des Beendigungszeitpunktes unterliegt dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG.