Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Nutzung eines Firmenparkplatzes BAG, Beschluss vom 07.02.2012 (Az.: 1 ABR 63/10)
Ausgabe 10 | Juni 2012
Das BAG hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass der Betriebsrat nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG bei der Festlegung der Nutzungsbedingungen für Parkplätze, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern für das Abstellen ihrer privaten Fahrzeuge zur Verfügung stellt, mitzubestimmen hat.
Die Nutzung der Parkplätze durch die Arbeitnehmer betrifft nicht das mitbestimmungsfreie Arbeits-, sondern das mitbestimmungspflichtige Ordnungsverhalten, da die Art und Weise der Arbeitsleistung durch die Parkplatzvergabe nicht berührt wird. Das Mitbestimmungsrecht ist zudem auch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Arbeitgeberin zur Überlassung von Parkplätzen an die Arbeitnehmer vertraglich nicht verpflichtet ist.