Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für Facharbeiter aus Nicht-EU-Staaten

Ausgabe 14 | Juni 2013
Zum 01.07.2013 wird der deutsche Arbeitsmarkt für Facharbeiter (mittlerer Qualifikation, also mit abgeschlossener Berufsausbildung) aus Nicht-EU-Staaten, also so genannten Drittstaaten, geöffnet. Das sieht eine Neuregelung der Beschäftigungsverordnung vor. Der Umfang der Zuwanderung wird danach über eine sog. Positivliste der Bundesagentur für Arbeit (BA) gesteuert, die den Fachkräftebedarf in den jeweiligen Berufen, Branchen und Regionen aufführt. Auch für Asylbewerber wird der Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt erleichtert. Während bislang die BA zustimmen musste, wenn nach einem Jahr Aufenthalt eine Ausbildung oder nach vier Jahren Aufenthalt eine Arbeit aufgenommen wird, entfällt dieses Erfordernis zukünftig.