Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen bei Ladungsfehlern BAG, Beschluss vom 22.01.2014 (Az.: 7 AS 6/13)

Ausgabe 18 | Juni 2014
Eine Arbeitgeberin hatte mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung (BV) geschlossen. Zu der Sitzung, in der über die BV abgestimmt werden sollte, hatte der Betriebsratsvorsitzende per E-Mail, jedoch ohne Beifügung der Tagesordnung geladen. Der nachfolgende Betriebsrat kündigte die BV außerordentlich mit der Begründung, die Beschlussfassung sei infolge nicht ordnungsgemäßer Ladung fehlerhaft gewesen. Mit ihrer Klage begehrte die Arbeitgeberin die Feststellung, dass die außerordentliche Kündigung der BV unwirksam sei. Das BAG entschied unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsauffassung zur Heilung eines Ladungsfehlers wegen fehlender Tagesordnung, dass für die Heilung ausreichend sei, dass die beschlussfähig erschienenen Betriebsrats- oder Ersatzmitglieder einstimmig die Änderung oder Erstellung der Tagesordnung beschließen. Die Anwesenheit aller Betriebsratsmitglieder sei – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des BAG – nicht erforderlich. Wurde in der Ladung zu einer Betriebsratssitzung die Tagesordnung nicht oder nur unvollständig mitgeteilt, ist es den anwesenden Betriebsratsmitgliedern in der Sitzung möglich, die Tagesordnung durch einen einstimmigen Beschluss aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, wenn alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig geladen wurden.