MiLoDokV in Kraft getreten

Ausgabe 23 | September 2015
Mit der zum 01.08.2015 in Kraft getretenen Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (MiLoDokV) wurden die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz reduziert. Die Aufzeichnungspflicht entfällt nunmehr ab einem verstetigten regelmäßigen Monatsentgelt von mehr als € 2.000 brutto, wenn dieses Entgelt in den vergangenen zwölf Monaten tatsächlich abgerechnet und nachweislich gezahlt worden ist. Darüber hinaus regelt die MiLoDokV, dass die Aufzeichnungspflichten bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen des Arbeitgebers, des vertretungsberechtigten Organs einer juristischen Person oder eines vertretungsberechtigten Gesellschafters einer rechtsfähigen Personengesellschaft entfallen.